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   OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/2001   

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https://dejure.org/2002,6933
OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 16 W 23/2001 (https://dejure.org/2002,6933)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InVo 2002, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Der Zweitrichter hat jedoch den erststaatlichen Vollstreckungstitel insoweit zu ergänzen und die Höhe der Zinsen im Klauselerteilungsbeschluss festzusetzen, wenn aufgrund der ausländischen Vorschriften Inhalt und Umfang der Leistungspflicht sich ohne weiteres erkennen lassen, mithin das Urteil im Erststaat vollstreckbar wäre ( vgl. BGH, NJW 93, 1801; BGH, NJW 90, 3084; OLG Düsseldorf, RIW 97, 330; OLG Hamm a.a.O. ).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Der Zweitrichter hat jedoch den erststaatlichen Vollstreckungstitel insoweit zu ergänzen und die Höhe der Zinsen im Klauselerteilungsbeschluss festzusetzen, wenn aufgrund der ausländischen Vorschriften Inhalt und Umfang der Leistungspflicht sich ohne weiteres erkennen lassen, mithin das Urteil im Erststaat vollstreckbar wäre ( vgl. BGH, NJW 93, 1801; BGH, NJW 90, 3084; OLG Düsseldorf, RIW 97, 330; OLG Hamm a.a.O. ).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Dem Schuldner ist eine ausreichende Zeitspanne für seine Rechtsverteidigung einzuräumen, wobei sich die Frage der Rechtzeitigkeit der Zustellung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates beurteilt (vgl.MünchKomm/Gottwald, ZPO, IZPR, Art. 27 EuGVÜ, Rz. 22; BGH, NJW 86, 2197; Senat vom 8.3.1999 - 16 W 32/98 - ; OLG Köln, EuZW 95, 381 ).
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 W 6/00

    Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Abgesehen davon, dass die versäumte Zustellung noch im Klauselerteilungs- oder Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, sofern der Schuldner damit Gelegenheit erhält, dem Urteil freiwillig nachzukommen (vgl. Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 1997,Art. 47 Rdn. 3 m.w.N., Senat vom 7.4.2000 - 16 W 6/00, vom 27.9.2000- 16 W 27/00 ), hat der Antragsteller die Zustellung des Urteils am 20.7.2000 durch die Zustellungsurkunde vom 3.8.2000 des Amtsgerichts Eschweiler belegt ( Bl. 18 ).
  • OLG Köln, 08.03.1999 - 16 W 32/98

    Ordre public; Verstoß durch Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Dem Schuldner ist eine ausreichende Zeitspanne für seine Rechtsverteidigung einzuräumen, wobei sich die Frage der Rechtzeitigkeit der Zustellung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates beurteilt (vgl.MünchKomm/Gottwald, ZPO, IZPR, Art. 27 EuGVÜ, Rz. 22; BGH, NJW 86, 2197; Senat vom 8.3.1999 - 16 W 32/98 - ; OLG Köln, EuZW 95, 381 ).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 16 W 12/00

    Unterlassungsansprüche pressemäßiger Behauptungen bedürfen in der Regel einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01
    Bei der "Ladung" v. 10.10.1999 ( Bl. 4ff ), in flämisch "Dagvaarding", handelt es sich nach dem hier maßgeblichen belgischen Recht um eine Ladung zum Termin mit Angabe der Klagegründe und somit um ein verfahrenseinleitendes Schriftstück i.S.d. Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (vgl. OLG Köln - 7.Senat -, EuZW 95, 381 m.w.N.; Senat vom 5.2.2000, 16 W 12/2000 ).
  • OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04

    Hinreichende Bestimmtheit des Zinsanspruchs in einem französischen Titel

    Bei einem ausländischen Titel, der auf Zahlung gesetzlicher Zinsen lautet und daher nach deutschem Verständnis wegen Fehlens hinreichender Bestimmtheit nicht zur Vollstreckung geeignet ist, ist es zwar grundsätzlich möglich, im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren eine Konkretisierung vorzunehmen, also den Titel nach Feststellung der Höhe der Zinsen nach den jeweiligen anzuwendenden nationalen Vorschriften zu ergänzen (BGH NJW 1990, 3084 = MDR 1990, 1107; NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 u. der Senat in st. Rspr., vgl. etwa OLGReport Köln 2002, 367 = InVo 2002, 522).
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